Ein falscher Klick – und die Abofalle schnappt zu: 5 Tipps

Interneteinkäufe sind praktisch, aber noch praktischer sind kostenlose Downloads oder Probe-Produkte. Wer sich für solche anmeldet, kann aber schnell versehentlich in eine Abofalle geraten und findet dann plötzlich teure Mahnungen im Briefkasten. Fünf Tipps, wie Sie eine Abofalle erkennen – und wie Sie richtig reagieren, wenn die Falle bereits zugeschnappt ist.

Herr Baier sucht im Internet nach kostenlosen Rezepten und Tipps für seinen neuen Grill. Endlich hat er einen scheinbar guten Ratgeber gefunden. Zum Download muss er nur seine Adresse, den Namen, die E-Mail und die Bankverbindung angeben. Letzteres lässt Herrn Baier kurz stutzen. Aber da steht ja, der Download sei kostenlos, also macht er weiter. Und tappt in die Abofalle.

Schon wenig später (nachdem das Widerrufsrecht abgelaufen ist) trudelt die erste Rechnung über 100 Euro ins Haus. Angeblich hat er ein Kochmagazin abonniert. Vom Abschluss dieses Abos weiß Herr Baier allerdings nichts. Das schreibt er auch so an den Absender und ignoriert die Rechnung. Doch bald kommt die erste Mahnung, inklusive der Drohung, dass ein Anwalt oder Inkassobüro eingeschaltet werde. Scheinbar sitzt Herr Baier in der Abofalle fest. Soll er einfach bezahlen, um das Problem zu beheben?

Wie reagiere ich auf eine Abofalle?

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich intensiv mit dieser Frage beschäftigt und eine klare Antwort dazu. Sie lautet: „Nein!“. Wer in eine Abofalle tappt, ist nicht zur Zahlung verpflichtet, so die Verbraucherschützer in einer Stellungnahme unter dem Titel „Abofalle: Zahlen Sie nicht!“ (vzhh.de, 19.07.2017). Die Experten der Verbraucherzentrale erläutern darin die Rechtslage: Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Parteien sich vor Vertragsabschluss voll über die Leistungen, die anfallenden Kosten und den Abschluss des Vertrags bewusst sind – das sei bei der klassischen Abofalle eben gerade nicht der Fall.

Das Begleichen einer ungerechtfertigten Rechnung kann sogar ein großer Fehler sein, weiß FOCUS-Online-Experte Bernd Storm van´s Gravesande. „Denn das Begleichen der Rechnung ist ein Zeichen für die Annahme des Vertrags“, warnt er im FOCUS-Beitrag „Keine Chance für Abzocker: So wehren Sie sich gegen Abofallen.“ (Focus.de, 26.04.2017)

Ob nun ein überhaupt ein Vertrag zustande kam oder nicht – bei der Verbraucherzentrale weiß man, dass es generell zu den beliebten Tricks unseriöser Firmen gehört, mit dem Versenden von Rechnungen und Mahnungen zu warten, bis die Widerrufsfrist verstrichen ist. Das verunsichert die Empfänger. Dabei ist die Widerrufsfrist oft nur scheinbar verstrichen, denn laut gesetzlicher Vorgabe muss der Kunde zuvor erst ausdrücklich über die Möglichkeit des Widerrufs informieren worden sein, betonen die Verbraucherschützer.

  • Widerruf: Hier geht es zu einem Musterbrief der Hamburger Verbraucherzentrale

Wie erkenne ich eine Abofalle? 5 Tipps

1. Schwarze Liste der Abzocker checken

Ehe Sie ein vermeintlich kostenloses Angebot nutzen, sollten Sie ein paar Minuten Zeit für eine kurze Internetrecherche investieren: Steht die Website beziehungsweise Firma auf einer Abofalle-Warnliste, z. B. der Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de)?

2. AGB und Impressum checken

Ist beides vorhanden und vollständig?

3. Sternchen (*) checken

Sind einzelne Wörter oder Absätze mit Sternchen (*) markiert? Unbedingt überprüfen, denn hier ist womöglich die Abofalle versteckt.

4. Keine Bankdaten eingeben

Der Download ist angeblich kostenlos? Warum müssen Sie dann Name, Adresse und Bankverbindung angeben?

5. Hinweis auf Widerrufsrecht/-frist checken

Gibt es einen Hinweis auf ein Widerrufsrecht/-frist oder ist dieser ganz versteckt platziert?

Generell gilt: Haben Sie ein schlechtes Gefühl oder wirkt ein Angebot unseriös, verlassen Sie die Homepage schnellstmöglich, ohne Daten preiszugeben.

Haben Sie Fragen zum Thema Sicherheit? Kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne.

Über den Autor Bernd Elsenhans


Bernd Elsenhans war bis Ende 2021 Geschäftsführer der EOS Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG und der EMS Werteinlagerung e.K. in Heidenheim an der Brenz. Als Sicherheitsexperte unterstützte er seine Kunden bei Werkschutz, Personenschutz und Veranstaltungssicherheit, bei der Abwehr von Wirtschaftskriminalität sowie bei Werttransporten und Werteinlagerung in eigens für Heidenheim erstellten, privaten Schließfächern. Bernd Elsenhans ist kooperatives Mitglied im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft sowie 2. Vorsitzender des Vereins Freunde schaffen Freude e.V., einer Initiative zur Unterstützung von Menschen in Not. Er wurde bereits wiederholt mit dem Innovationspreis Ostwürttemberg ausgezeichnet, dem Mittelstandspreis Soziale Verantwortung und gehörte mit seinem Unternehmen EOS im Jahr 2015 zu den Finalisten für den OSPAs Security Outstanding Security Performance AWARD.