Geheimnisschutzgesetz: Wer nicht handelt, riskiert Geschäftsgeheimnisse! Was Sie tun müssen

Eigentlich soll das neue Geheimnisschutzgesetz Geschäftsgeheimnisse schützen. Doch werden Geschäftsgeheimnisse in der Firma nicht genau definiert, droht das Gegenteil: Wertvolles Knowhow könnte plötzlich als frei verfügbar gelten. Fünf Schritte, die Sie jetzt umsetzen sollten.

Rechtsexperten warnen: Das neue Geheimnisschutzgesetz kann zum erheblichen Risiko für betriebliche Geschäftsgeheimnisse werden – wenn Unternehmen sich nicht auf die Änderung der Rechtslage einstellen. Das Knowhow der Firmen genießt nämlich im Zweifelsfall vor Gericht nur noch dann Schutz, wenn zuvor nachweisbar angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden, um diese sensiblen Daten auch als Geschäftsgeheimnis zu schützen. Aus den Richtlinien zum Geheimnisschutzgesetz folgt, dass Geschäftsgeheimnisse genau definiert sein müssen und der Zugang nur einer eingeschränkten Personengruppe möglich sein darf.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Was Umfang und Art der Geschäftsgeheimnisse angeht, zeigt sich der Gesetzgeber großzügig. Als Geschäftsgeheimnis können sämtliche wichtige Informationen gelten, sowohl technischer als auch kaufmännischer Art – beispielsweise Datenbanken, Kunden- und Lieferantenlisten, Marktanalysen, Kosteninformationen, Strategien, Zielsetzungen, Quellcodes.

Auch die Strafen, die drohen, wenn ein Geschäftsgeheimnis verraten wird, haben durchaus abschreckende Wirkung: Dem Geheimnisverräter winken in schweren Fällen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Außerdem stehen dem geschädigten Unternehmen Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

In fünf Schritten machen Sie Ihr Unternehmen fit für das neue Geheimnisschutzgesetz:

Erster Schritt: Geschäftsgeheimnisse erfassen

Erfassen und definieren Sie alle bestehenden Geschäftsgeheimnisse. Klammern Sie keine Abteilung aus. In jedem Bereich gibt es schützenswertes Knowhow.

Zweiter Schritt: Schutzmaßnahmen erfassen

Klären Sie, welche Schutzmaßnahmen bisher für das jeweilige Geschäftsgeheimnis gelten.

Dritter Schritt: Geheimhaltungsmaßnahmen

Legen Sie angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen fest. Dazu gehören insbesondere Geheimhaltungsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Weitere wichtige Maßnahmen sind Zugangsbeschränkungen, Schulungen und IT-Sicherheit. Je wertvoller ein Geschäftsgeheimnis ist, umso sicherer muss die Schutzmaßnahme natürlich sein.

Vierter Schritt: Geheimhaltungskonzept

Fassen Sie die festgelegten Geheimhaltungsmaßnahmen zu einem schlüssigen Geheimhaltungskonzept zusammen, das den Mitarbeitern vorgestellt wird.

Fünfter Schritt: Aktualisieren

Stellen Sie sicher, dass Ihr Geheimhaltungskonzept regelmäßig im Betrieb kommuniziert und aktualisiert wird und Sie dies auch nachweisen können. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Umsetzung eines individuellen Schutzkonzepts Ihrer Geschäftsgeheimnisse. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Über den Autor Bernd Elsenhans


Bernd Elsenhans war bis Ende 2021 Geschäftsführer der EOS Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG und der EMS Werteinlagerung e.K. in Heidenheim an der Brenz. Als Sicherheitsexperte unterstützte er seine Kunden bei Werkschutz, Personenschutz und Veranstaltungssicherheit, bei der Abwehr von Wirtschaftskriminalität sowie bei Werttransporten und Werteinlagerung in eigens für Heidenheim erstellten, privaten Schließfächern. Bernd Elsenhans ist kooperatives Mitglied im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft sowie 2. Vorsitzender des Vereins Freunde schaffen Freude e.V., einer Initiative zur Unterstützung von Menschen in Not. Er wurde bereits wiederholt mit dem Innovationspreis Ostwürttemberg ausgezeichnet, dem Mittelstandspreis Soziale Verantwortung und gehörte mit seinem Unternehmen EOS im Jahr 2015 zu den Finalisten für den OSPAs Security Outstanding Security Performance AWARD.