Personenschutz: bewaffnet oder unbewaffnet

Begleitschutz - je nach Gefährdungslage bewaffnet oder unbewaffnet

In Deutschland ist die Berechtigung, Waffen zu tragen, gesetzlich sehr eng gehalten – zurecht. Auch wer die schwierigen Voraussetzungen für einen Waffenschein erfüllt und zum Mitführen einer Schusswaffe berechtigt ist, muss weiterhin strenge Auflagen beachten und Vorgaben erfüllen. Viele Sicherheitsdienstleister, die Personenschutz anbieten, verfügen deshalb nicht über einen Waffenschein – und auch nicht über speziell ausgebildete Mitarbeiter.

Verteidigungstechniken, psychologische Deeskalation & rechtliche Grundlagen

Bei EOS können Sie sich darauf verlassen, dass alle Mitarbeiter, die im Bereich Personenschutz im Einsatz sind, nicht nur ausgebildete Sicherheitsfachkräfte sind, sondern auch über entsprechende Zusatzqualifikationen zum echten Bodyguard verfügen. Wir legen bei unseren Fachkräften sehr großen Wert auf fundierte Kenntnisse, die sich nicht nur auf Verteidigungstechniken beschränken, sondern auch psychologische Einflussmöglichkeiten, Deeskalationstechniken und rechtliche Grundlagen umfassen.

Personenschutz - mit und ohne geschulten Fachpersonal

Unsere Personenschützer wissen deshalb, wie ihre Schutzperson auch ohne Waffeneinsatz effektiv geschützt werden kann. Sie wissen, wie gefährliche Situationen schon im Vorfeld erkannt und entschärft werden können. Gleichzeitig wissen die EOS-Sicherheitsmitarbeiter aber auch mit Schusswaffen umzugehen. EOS hat die Waffenschein-Berechtigung. Bei uns ist es deshalb selbstverständlich, dass die Schutzperson im Notfall mit Schusswaffengebrauch verteidigt werden kann.

EOS Personenschutz bewaffnet
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