Erstellung und Formulierung von „behördenfähigen“ und versicherungstechnischen
Sicherheitskonzeptionen
Mal eben ein Absperrband um ein paar Bäume gewickelt und ein Kassenhäuschen aufgestellt. So sah Veranstaltungssicherheit früher aus. War ein Lagerfeuer vorgesehen, stellte man vielleicht noch ein Eimerchen mit Wasser unter den Biertisch. Fertig war die Feuerlöscheinrichtung.
Sicherheitskonzepte für große und kleine Events
So einfach hat man es als Veranstalter heute leider schon lange nicht mehr. Paragraf 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung legt verpflichtende und sehr umfangreiche Sicherheitskonzepte für größere Veranstaltungen fest. Aber auch Veranstalter kleinerer Events sind teilweise zur Erarbeitung solcher Konzepte rechtlich verpflichtet.
Dazu kommt, dass die Frage nach dem Sicherheitskonzept die erste Frage ist, die dem Veranstalter im Falle eines Schadens von der Versicherung gestellt wird. Es ist leider so: Wer hier Fehler macht und Vorschriften nicht erfüllt, riskiert nicht nur ein vorzeitiges, behördlich verfügtes Ende seiner Veranstaltung und hohe Geldstrafen. Tritt ein ernster Zwischenfall auf, der das Leben oder die Gesundheit der Gäste bedroht, steht der Veranstalter auch schon mit einem Bein im Gefängnis – und auch finanziell droht der Ruin, wenn Schadensersatzforderungen und Krankenhauskosten dann nicht von der Versicherung übernommen werden.
Versicherungstechnische Bedingungen und Prüfung von Experten
Wir nehmen Ihnen dieses Problem ab. Unsere erfahrenen Experten erstellen und formulieren für Ihre Veranstaltung genehmigungsfähige Sicherheitskonzepte, die sowohl alle behördlichen Vorgaben als auch die versicherungstechnischen Bedingungen vollumfänglich erfüllen. Wir sorgen dafür, dass Sie alle sicherheitstechnischen gesetzlichen Grundlagen einhalten.
Unsere Fachleute wissen nicht nur, welche Voraussetzungen für Sicherheitskonzeptionen je Veranstaltungsgröße, -art und -umfang gelten. Sie kennen die Besonderheiten, die in Stadthallen und Arenen gelten sowie bei Open-Air-Events und Umzügen. Sie sind aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung auch in der Lage, Gefährdungspotenziale richtig einzuschätzen und so zu beseitigen, dass die Veranstaltungsqualität durch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht beeinträchtigt wird.
Unsere Erfahrung
Wir unterstützen in diesem Bereich schon seit vielen Jahrzehnten Betreiber von Versammlungsstätten, Eventmanager und verantwortliche Personen für Veranstaltungstechnik und Brandschutzbeauftragte. Wir haben bereits Events mit bis zu 200.000 Besuchern sicherheitstechnisch geplant und organisiert. Außerdem beraten wir Bauherren und Architekten beim Bau von Immobilien, die für Events genutzt werden sollen oder beim Umbau bestehender Objekte.
Zu unseren Sicherheitskonzeptionen gehört auch die Ermittlung von Gefährdungen, die Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl unter Berücksichtigung von Flächen, Rettungswegen und anderen sicherheitsrelevanten Kriterien. Wir kümmern uns um die vorgeschriebene Anzahl an Toiletten, um Barrierefreiheit und die Einhaltung der Brandschutzordnung, um Rauchableitung, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscheinrichtungen – und auch um ein Räumungskonzept.
Und wir übernehmen die volle Verantwortung für die von uns erarbeiteten Sicherheitskonzeptionen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind.