Randale auf meinem Grundstück: Wann darf ich einschreiten?

Welche Rechte und Möglichkeiten haben Sie als Inhaber oder Veranstalter, um Randale zu unterbinden? Und wie können Sie schon im Vorfeld dafür sorgen, dass eine Veranstaltung friedlich verläuft? Hier gibt es einiges, was Sie wissen sollten.

In einem Einkaufscenter werden Besucher angepöbelt. Abenteuerhungrige Jugendliche klettern nachts über den Zaun eines Firmengeländes. Fans geraten in einem Fußballstadion wegen eines verschütteten Bieres in Streit. Ärgerlich, wenn Sie als Inhaber oder Veranstalter für die Sicherheit vor Ort verantwortlich sind und nun entscheiden müssen, wie Sie auf solche Randale reagieren.

Randale: Amateure sind hier überfordert

Eine klare Empfehlung vorweg: Ob Firmengelände, Club oder Stadion – Ihr Stammpersonal schafft es alleine nicht, bei echten Randalen für Ordnung zu sorgen. Sie sollten auf jeden Fall einen professionellen Sicherheitsdienst beauftragen, der sich um einen reibungslosen Betrieb kümmert. Er hat nicht nur die nötige Qualifikation und die Erfahrung, um Wogen zu glätten oder mit Randalen umzugehen. Schon allein die Präsenz – eventuell uniformierter – Sicherheitskräfte hält potenzielle Störer im Zaum.

Mein Grundstück – meine Regeln?

Doch wer bestimmt auf einem Grundstück oder in einem Gebäude eigentlich, was sein darf und was nicht? Und wo liegen die Grenzen des Tolerierbaren, wo fangen Randale an?

Der Gesetzgeber macht hier klare Vorgaben: Als Inhaber oder Besitzer steht Ihnen das Hausrecht über Ihre Örtlichkeit zu. Sie selbst legen die Regeln fest, üblicherweise in Form einer Hausordnung und natürlich im Rahmen der Gesetze. Und Sie dürfen auch bestimmen, wer sich bei Ihnen aufhalten darf und wer nicht. Randale müssen Sie also prinzipiell nicht dulden. Hausfrieden und Unverletzlichkeit der Wohnung sind sogar im Grundgesetz festgeschrieben und erstrecken sich auch auf Gewerbegrundstücke.

Kein Ticket für Randale

Selbst der öffentliche Zugang zu einem Einzelhandelsgeschäft oder eine bezahlte Eintrittskarte für eine Veranstaltung geben dem Besucher keinesfalls freie Hand, zu tun und zu lassen, was ihm beliebt. Es gibt kein Recht auf Randale. Im Zweifelsfall können Sie als Hausherr sogar ein Hausverbot aussprechen.

Was tun gegen Randale?

Was ebenso wichtig ist – vor allem, wenn Sie einen externen Sicherheitsdienst beschäftigen: Sie können die Durchsetzung Ihres Hausrechts an andere delegieren. Der Wachschutz handelt dann als Ihr „Besitzdiener“. Verbietet Ihre Hausordnung das Trinken von Alkohol, kann die Sicherheitskraft einschreiten, wenn plötzlich eine Schnapsflasche die Runde macht. Auch das Hausverbot kann sie in Ihrem Namen aussprechen und den Verursacher der Randale notfalls physisch entfernen.

Zeigt sich der allerdings besonders abgebrüht und kehrt auf das Gelände zurück, begeht er damit einen Hausfriedensbruch. Und die juristischen Folgen können sich entsprechend hochschaukeln.

Sicherheitsdienst willkommen

Machen solche Restriktionen einen Sicherheitsdienst nicht automatisch zu einem Spaßverderber? Werden friedliche Besucher vielleicht sogar vergrault? Keineswegs: Unserer Erfahrung nach fühlen sich viele Menschen in der Öffentlichkeit sogar wohler, seit immer mehr private Sicherheitskräfte in Einkaufszentren oder bei Konzerten eingesetzt werden.

Davon abgesehen: In gewissen Fällen, zum Beispiel bei größeren Veranstaltungen, ist es sogar gesetzliche Pflicht des Veranstalters, ein eigenes Sicherheitskonzept zu erstellen.

Ein professioneller Sicherheitsdienst wie EOS in Heidenheim an der Brenz unterstützt Sie dabei. Er stellt Ihnen qualifizierte Sicherheitskräfte zur Verfügung – und zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Hausrecht gesetzeskonform durchsetzen. Informieren Sie sich unverbindlich!

Über den Autor Bernd Elsenhans


Bernd Elsenhans war bis Ende 2021 Geschäftsführer der EOS Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG und der EMS Werteinlagerung e.K. in Heidenheim an der Brenz. Als Sicherheitsexperte unterstützte er seine Kunden bei Werkschutz, Personenschutz und Veranstaltungssicherheit, bei der Abwehr von Wirtschaftskriminalität sowie bei Werttransporten und Werteinlagerung in eigens für Heidenheim erstellten, privaten Schließfächern. Bernd Elsenhans ist kooperatives Mitglied im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft sowie 2. Vorsitzender des Vereins Freunde schaffen Freude e.V., einer Initiative zur Unterstützung von Menschen in Not. Er wurde bereits wiederholt mit dem Innovationspreis Ostwürttemberg ausgezeichnet, dem Mittelstandspreis Soziale Verantwortung und gehörte mit seinem Unternehmen EOS im Jahr 2015 zu den Finalisten für den OSPAs Security Outstanding Security Performance AWARD.