Rechtsfalle Waffenschrank: Diese neue Vorschrift kann Waffenbesitzer in Schwierigkeiten bringen

Seit 6. Juli 2017 hat Deutschland ein neues Waffengesetz. Doch welche Folgen die geänderten Vorschriften konkret für sie haben, darüber sind viele Waffenbesitzer bis heute im Ungewissen. Klar ist nur: Es gelten komplett neue Regeln für die Aufbewahrung von Schusswaffen. Leider hat die Bundesregierung ihre Änderungen ohne großes öffentliches Aufsehen durchgeführt. Für die Betroffenen blieb deshalb wenig Gelegenheit, sich auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten. Trotzdem gilt natürlich nach wie vor: Wenn Sie Waffen vorsätzlich auf gesetzeswidrige Weise aufbewahren, machen Sie sich strafbar.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes häufen sich beim schwäbischen Sicherheitsexperten EOS die Anfragen, ob man als Waffenbesitzer rechtlich noch auf der sicheren Seite sei – oder womöglich einen neuen Waffenschrank benötige. Und wenn ja: Welche Modelle entsprechen den aktuellen Vorgaben? Hier also die wichtigsten Fakten.

Was steckt hinter dem neuen Waffengesetz?

Terroranschläge, Amokläufe, Morde – mit der steigenden Zahl an grausamen Gewalttaten sind die Öffentlichkeit und der Gesetzgeber sensibler geworden, was den Waffenbesitz in Deutschland angeht. Die Bürger sollen vor verbrecherischen oder terroristischen Machenschaften geschützt werden – und den Tätern soll es umso schwerer gemacht werden, an Schusswaffen zu kommen.

Besitzer legaler Waffen werden deshalb seit Mitte des Jahres stärker in die Pflicht genommen: Damit potentielle Tatwaffen nicht einfach gestohlen werden können, müssen sie nun rigoroser weggesperrt werden. Betroffen sind alle Besitzer von Kurz- und Langwaffen – egal ob Sportschützen, Jäger, Sammler, Sicherheitsleute oder Menschen, die Waffen zum Selbstschutz besitzen.

Für sie alle heißt es nun, die eigenen Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen. Was keine einfache Aufgabe ist, denn die Gesetzesänderungen sind umfangreich und die neuen Regelungen nicht immer einfach zu durchschauen.

Das EOS Angebot für alle Waffenbesitzer: Wir klären für Sie kostenlos, ob Ihr Waffenschrank den neuen Vorschriften entspricht. Kontaktieren Sie uns.

Waffenaufbewahrung: Was sagt das neue Gesetz?

Erlaubnispflichtige Schusswaffen gehören seit dem 6. Juli 2017 in einen Waffenschrank der Stufe 0 oder 1 nach der Norm EN 1143-1. Dies gilt für jeden neu erworbenen Schrank. Waffen und Munition können zusammen untergebracht werden, die gelagerten Waffen dürfen jedoch nicht geladen sein. Der Gesetzgeber schreibt außerdem eine gewisse Obergrenze an aufbewahrten Waffen pro Schrank vor.

Darf ich meinen bestehenden Waffenschrank nicht mehr nutzen?

Das neue Gesetz sieht einen unbeschränkten Bestandsschutz vor. Im Klartext: Haben Sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes einen Schrank der Klasse A oder B erworben und registrieren lassen, dürfen Sie ihn weiter nutzen. Erlaubt ist auch, weitere neu erworbene Waffen in diesem Schrank unterzubringen. Kaufen Sie jedoch zum ersten Mal eine Waffe oder einen weiteren Schrank, müssen Sie sich an die neuen Regelungen halten.

Trotz Bestandsschutz bitte unbedingt daran denken: Auch bei einem bestehenden Waffenschrank sollten Sie die Gewissheit haben, dass er den Sicherheitsanforderungen genügt.

Was muss ich noch beachten?

Das neue Waffengesetz sieht eine ganze Reihe weiterer Pflichten für Waffenbesitzer vor, die zum Teil schon bestanden haben, zum Teil aber auch neu geregelt wurden. Muss der Schrank befestigt werden? Darf ich gebrauchte Schränke der Klassen A und B kaufen und nutzen? Was ist, wenn Waffen oder Schränke vererbt werden? Und wie sieht es aus mit dem Transport oder dem Mitführen von Waffen auf einem mehrtägigen Jagdausflug? Fragen Sie am besten einen Spezialisten, welche Regelungen in Ihrem speziellen Fall greifen und was Sie unternehmen müssen.

Der EOS Sicherheitsdienst aus Heidenheim berät Sie gerne bei der Aufbewahrung Ihrer legalen Waffen in einem Waffenschrank.

Oder aber Sie kontaktieren die Experten zu Fragen einer möglichen Lagerung Ihrer Waffen und Munition außerhalb Ihrer vier Wände in einem der sichersten Schließfach-Anlagen im europäischen Raum.

Über den Autor Bernd Elsenhans


Bernd Elsenhans war bis Ende 2021 Geschäftsführer der EOS Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG und der EMS Werteinlagerung e.K. in Heidenheim an der Brenz. Als Sicherheitsexperte unterstützte er seine Kunden bei Werkschutz, Personenschutz und Veranstaltungssicherheit, bei der Abwehr von Wirtschaftskriminalität sowie bei Werttransporten und Werteinlagerung in eigens für Heidenheim erstellten, privaten Schließfächern. Bernd Elsenhans ist kooperatives Mitglied im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft sowie 2. Vorsitzender des Vereins Freunde schaffen Freude e.V., einer Initiative zur Unterstützung von Menschen in Not. Er wurde bereits wiederholt mit dem Innovationspreis Ostwürttemberg ausgezeichnet, dem Mittelstandspreis Soziale Verantwortung und gehörte mit seinem Unternehmen EOS im Jahr 2015 zu den Finalisten für den OSPAs Security Outstanding Security Performance AWARD.