Schutz vor schlechtem Schutz – Hintergründe und Tipps zum neuen Bewacherregister

Traurig, aber wahr: In der Branche der Sicherheitsdienstleister tummeln sich leider manche schwarze Schafe. Zum besseren Schutz vor schlechtem Schutz hat die Bundesregierung deshalb die Einführung eines bundesweiten Bewacherregisters beschlossen. Wir erklären Ihnen die Hintergründe des neuen Bewacherregisters – und worauf Sie als Kunde achten sollten.

Großes Stöhnen in der Branche: Das Bewacherregister sorgt für Mehrarbeit. Wir freuen uns trotzdem. Zumal wir sämtliche Vorgaben und Auflagen, die durch das Bewacherregister eingefordert werden, schon seit vielen Jahren übertreffen. Beim Thema Sicherheit haben wir noch nie Kompromisse gemacht. Schwarze Schafe haben gerade im Sicherheitsbereich nichts verloren. Und dabei ist die Bezeichnung „Schafe“ noch viel zu milde für das, was man da mitunter antrifft.

Wir nehmen uns deshalb gerne die Zeit, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu betreiben, der für das Bewacherregister anfällt – und Ihnen die Hintergründe zu erklären. Lange genug hat es gedauert, bis die Rahmenbedingungen für das Bewacherregister endlich festgelegt wurden. Schon seit 2016 wird daran herumgebastelt. Bis Juni 2019 soll das Bewacherregister nun umgesetzt werden, zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zwei wichtige Punkte, die Kunden wissen sollten:

1. Das Bewacherregister bedeutet für Kunden keinen Mehraufwand
Für Kunden eines Sicherheitsanbieters ändert sich praktisch nichts. Für Kunden bedeutet das Bewacherregister weder Mehrarbeit noch Mehrkosten – zumindest nicht für Kunden von EOS.

2. Ihre Daten sind davon unberührt
Kunden müssen keine zusätzlichen Daten angeben bzw. es werden keine zusätzlichen Daten der Kunden verarbeitet. Falls Ihr Sicherheitsunternehmen Ihnen anderes mitteilt, ist gesundes Misstrauen angesagt – denn Daten sind wertvoll und schützenswert.

Die Aufgaben des Bewacherregisters:

Einheitliche Erfassung
Im Bewacherregister werden bundesweit Daten zu Unternehmen und Mitarbeitern der Bewachungsbranche erfasst und ständig aktualisiert. Die Daten müssen von den Unternehmen selbst geliefert werden und sind elektronisch auswertbar.

Zugriff für den Verfassungsschutz
Über das Bewacherregister erfolgt auch eine verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz. Diese besondere Zuverlässigkeitsüberprüfung gilt für Bewachungsunternehmer mit Wachpersonal, das in Flüchtlingsunterkünften oder bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen eingesetzt wird sowie für die Bewachung von Objekten, die in kriminellen Händen zur Gefahr für die Allgemeinheit werden könnten – zum Beispiel Kernkraftanlagen.

Unkomplizierter, deutschlandweiter Datenzugriff
Das Bewacherregister soll die Qualitätskontrolle deutschlandweit, länderübergreifend und unkompliziert möglich machen. So wird man beispielsweise von Stuttgart aus problemlos feststellen können, ob ein Wachmann eines Berliner Sicherheitsdienstes tatsächlich über die notwendigen Zuverlässigkeitsnachweise und Sachkundeprüfungen verfügt. Aktuell ist das praktisch nicht möglich – es sei denn, man kämpft sich mühsam mit Anfragen durch verschiedene Behörden und rechtliche Instanzen.

Kontrolle der Qualifikation
Über das Bewacherregister soll beispielsweise die IHK-Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) von Sicherheitsunternehmen und deren Personal überprüfbar sein.

Nachteile des Bewacherregisters

So viele Vorteile. Gibt es auch Nachteile? Leider ja. Das Bewacherregister geht nicht weit genug. Es bleiben zu viele Lücken, die unseriöse „Sicherheitsdienstleister“ nutzen können, um Qualitätskontrollen zu verhindern oder zu verfälschen. Außerdem garantiert Ihnen das Bewacherregister praktisch nur einen Mindeststandard. Deshalb: Verlassen Sie sich auch in Zukunft nicht blind auf das Bewacherregister, sondern prüfen Sie selbst, ob das Sicherheitsunternehmen seriös und zuverlässig arbeitet und Wert auf eine gute Ausbildung der Mitarbeiter legt.

Gerne stellen wir Ihnen das Qualitätskonzept von EOS persönlich vor.

Über den Autor Bernd Elsenhans


Bernd Elsenhans war bis Ende 2021 Geschäftsführer der EOS Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG und der EMS Werteinlagerung e.K. in Heidenheim an der Brenz. Als Sicherheitsexperte unterstützte er seine Kunden bei Werkschutz, Personenschutz und Veranstaltungssicherheit, bei der Abwehr von Wirtschaftskriminalität sowie bei Werttransporten und Werteinlagerung in eigens für Heidenheim erstellten, privaten Schließfächern. Bernd Elsenhans ist kooperatives Mitglied im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft sowie 2. Vorsitzender des Vereins Freunde schaffen Freude e.V., einer Initiative zur Unterstützung von Menschen in Not. Er wurde bereits wiederholt mit dem Innovationspreis Ostwürttemberg ausgezeichnet, dem Mittelstandspreis Soziale Verantwortung und gehörte mit seinem Unternehmen EOS im Jahr 2015 zu den Finalisten für den OSPAs Security Outstanding Security Performance AWARD.