Telefonterror ist nicht nur nervig, sondern kann bei Betroffenen sogar zu starker psychischer Belastung führen. Aber es gibt Wege, sich zu wehren. Je nach Situation stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um den Telefonterror zu unterbrechen. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können.
Grob zusammengefasst kann man Telefonterror in zwei Bereiche einteilen: In werblichen beziehungsweise betrügerischen und privaten Telefonterror. Um in einem Bereich des Gesetzes straffällig zu werden, müssen die Anrufe mehrmals pro Woche erfolgen.
Werblicher Telefonterror
Hinter werblichem beziehungsweise betrügerischem Telefonterror stecken Unternehmen oder Kriminelle. Diese Anrufe lassen sich nochmals in Unterkategorien einteilen. Einmal gibt es Anrufe von real existierenden Unternehmen, die wirklich „nur“ ihre Produkte oder Angebote bewerben und dann gibt es „werbliche“ Anrufe von Betrügern, die versuchen, den Angerufenen auszubeuten.
Handelt es sich um Anrufe von echten Unternehmen, sollte es genügen, deutlich das Verbot zum Anrufen zu erteilen. Denn Werbeanrufe ohne eindeutig erteile Erlaubnis verstoßen in Deutschland gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und sind unzulässig. Sie können mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro bestraft werden.
Anders im Betrugsfall: Betrüger werden mit Werbeanrufen und Telefonterror kaum aufhören, obwohl das Gesetz es verbietet.
Beispiele für die häufigsten Formen bei betrügerischen Telefonterror:
- (Echter) Vertragsverkauf
Mehrmals die Woche ruft ein Callcenter im Auftrag eines Unternehmens an und versucht, Ihnen einen Vertrag aufzuschwatzen. Dabei sind die Anrufer mitunter aggressiv und unfreundlich und lassen Sie auch nach wiederholtem Anruf-Verbot nicht in Ruhe.
- (Unechter) Vertragsverkauf
Die Betrüger rufen an und versuchen, den Angerufenen dazu zu bringen, laut und deutlich das Wort „Ja“ zu sagen. Dieses verwenden sie später aus dem Kontext gerissen, um zu „beweisen“, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Für diesen Vertrag schicken die Betrüger ihrem Opfer dann hohe Rechnungen.
Mehr zu dieser Art des Telefonterrors finden Sie hier: Vorsicht: Ein „Ja“ am Telefon kann teuer werden – 5 Tipps gegen Telefonbetrug
- Ping Calls
Bei den sogenannten Ping Calls rufen Betrüger aus dem Ausland an und lassen es nur kurz klingeln. So wird beim Angerufenen angezeigt: Anruf verpasst. Die Betrüger zählen darauf, dass das Opfer wegen des scheinbar verpassten Anrufs zurückruft. Dann kostet der Anruf mindestens drei Euro pro Minute. Um das Opfer zum Rückruf zu animieren, rufen die Betrüger mehrmals die Woche an.
Persönlicher Telefonterror
Beim persönlichen Telefonterror handelt es sich bei den Tätern häufig um Ex-Freunde oder beleidigte Liebhaber und Stalker. Die Anrufer haben also ein persönliches Motiv. Diese Art von Telefonterror läuft meist so ab: Die Anrufe erfolgen mehrmals die Woche, teilweise auch mehrfach täglich und in der Nacht. Damit wollen die Täter die Opfer zermürben, ihre Macht demonstrieren und ihren Opfern jegliches Gefühl von Sicherheit rauben. Wenn die Angerufenen abheben, treffen sie auf Schweigen, Beleidigungen oder Drohungen.
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- Anrufe ignorieren
Die Chance ist zwar eher klein, dass der Anrufer Sie in Ruhe lässt, wenn Sie ihn ignorieren. Dennoch ist diese Taktik zumindest in der Anfangsphase einen Versuch wert.
- Mit Trillerpfeife in den Hörer pfeifen – Achtung! Anzeige
Besonders wenn es sich beim Anrufer um einen Ex-Freund oder Stalker handelt, empfehlen verschiedene Opfer-Organisationen, laut mit einer Trillerpfeife in den Hörer zu pfeifen.
- Nummer blockieren
Ruft der Anrufer immer von der gleichen Nummer an, ist es hilfreich, diese zu blockieren, beziehungsweise bei einem Festnetztelefon diese vom Anbieter blockieren zu lassen.
- Den Telefonterror bei der Bundesnetzagentur melden
Die Bundesnetzagentur hat eigens auf ihrer Website eine Abteilung für Telefonterror, auf der Betroffene Meldungen abgeben können. Außerdem kann man sich über weitere Schritte beraten lassen.
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