Ende 2019 haben Bundesrat und Bundestag einem verschärften Waffenrecht zugestimmt, das 2020 in Kraft tritt. Damit soll Terroristen der Zugang zu Waffen erschwert werden. Ein Überblick über die wichtigsten Auswirkungen des neuen Waffenrechts für Sportschützen und Jäger – und eine Analyse der größten Schwachstellen.
Das neue Waffenrecht soll die Sicherheit der Bürger in Deutschland verbessern und Terroranschläge verhindern. Tatsächlich richtet es sich jedoch vor allem gegen Jäger und Sportschützen, wie ein Blick auf die Änderungen des Waffenrechts zeigt – und es hat zwei große Schwachstellen.
Das ist neu am verschärften Waffenrecht:
1. Nachfrage beim Verfassungsschutz
Ehe eine Waffenerlaubnis erteilt wird, müssen Behörden künftig in jedem Fall erst beim Verfassungsschutz Auskünfte über den Antragsteller einholen.
2. Ausbau des Waffenregisters
Das verschärfte Waffenrecht sieht einen Ausbau des Waffenregisters vor. Damit soll die Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen möglich werden.
3. Begrenzung der Magazine
Die Magazin-Größe soll bei bestimmten Schusswaffen begrenzt werden.
4. Mehr Bedürfnis-Kontrollen
Sportschützen und Jäger müssen künftig nach fünf und nach zehn Jahren erneut nachweisen, dass ihr „Bedürfnis“ fortbesteht.
5. Örtliche Messerverbote
Unter Berufung auf das verschärfte Waffenrecht können Messer örtlich leichter verboten werden, zum Beispiel in Waffenverbotszonen an Bahnhöfen oder in Einkaufszentren. Betroffen von solchen Waffenverbotszonen sind Messer mit Klingen von mehr als vier Zentimetern.
Die Schwachstellen des neuen Waffenrechts:
- 1. Es gibt zu wenig Personal!
Schon in der Vergangenheit vergingen zwischen Antragstellung und Ausstellung einer Waffenerlaubnis meist viele Wochen – weil in den Ämtern für solche Aufgaben zu wenig Personal vorhanden ist. Die Verschärfung des neuen Waffenrechts bringt erheblichen weiteren bürokratischen Aufwand mit sich. Auch die Waffenverbotszonen machen nur Sinn, wenn hier Kontrollen stattfinden. Um das verschärfte Waffenrecht effektiv umzusetzen, fehlt es schlichtweg am Personal.
- 2. Das neue Waffenrecht erreicht nicht die „Zielgruppe“!
Ziel des neuen Waffenrechts soll es sein, Menschen mit verfassungsfeindlichen Überzeugungen von Waffen fernzuhalten. Leider gibt es für Waffen in Deutschland einen florierenden illegalen Parallelmarkt. Sprich: Wer eine Waffe haben möchte, um damit ein Verbrechen zu begehen, kann sich diese Waffe auf dem Schwarzmarkt besorgen. Oder er baut sich eine Waffe nach Vorgaben aus dem Internet – so wie der rechtsextremistische Mörder von Halle es getan hat. Weder die Täter der islamistisch motivierten Anschläge 2015 in Paris, noch der Berlin-Attentäter Anis Amri oder der Mörder von Regierungspräsident Walter Lübcke hatten ihre Waffen legal erworben.
Statt alle Sportschützen und Jäger pauschal mit Kontrollen zu überziehen, wäre es deshalb sinnvoller, mehr Personal zur Überwachung und Austrocknung des Waffen-Schwarzmarkts bereitzustellen. Denn hier lauert die wirkliche Gefahr!
- Rechtsfalle Waffenschrank - wichtige Informationen für Sportschützen und Jäger.
Haben Sie noch Fragen zum verschärften Waffenrecht? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.