Die Anonymisierung unserer Gesellschaft und der steigende Wertezerfall machen mir Sorgen.
Besonders schlimm finde ich, dass der Mut in der Öffentlichkeit immer mehr abnimmt. Zivilcourage, sozialer Mut am Nächsten – gibt es das überhaupt noch? Leider viel zu wenig, wie ich meine.
Sozialer Mut spiegelt sich im öffentlichen Handeln jedes Bürgers wider. Was können Sie tun, wenn die Würde und Integrität eines Mitmenschen oder auch dessen Werte und Überzeugungen verletzt werden?
Verhindern Sie durch Ihre eigene Zivilcourage, dass schwächere Menschen in Ihrem Umfeld zum Opfer werden!
Lassen Sie Ihr natürliches Mitgefühl sprechen, wenn Dritte bedroht oder angegriffen werden. Setzen Sie sich für diese Menschen ein – auch gegen Mehrheitsmeinungen oder in Gefahrensituationen.
Niemand verlangt, dass Sie den Superhelden spielen. Aber wegsehen ist auch keine Lösung.
Jeder zivilcouragierte Mensch sollte deshalb diese Regeln kennen:
- Eigenschutz geht vor: Gefährden Sie sich nicht selbst.
- Analysieren Sie Situationen, bevor Sie handeln.
- Prägen Sie sich Details und vor allem Tätermerkmale genau ein.
- Fordern Sie andere Personen zur Mithilfe auf, indem Sie sie direkt ansprechen.
- Holen Sie wenn nötig Hilfe über Notruf 110 oder 112.
- Kümmern Sie sich um das Opfer.
- Bleiben Sie als Zeuge am Tatort.
Und wenn Sie selbst das Opfer sind: Auch dann haben Sie viele Möglichkeiten, sich gegen Angriffe zu wehren:
- Agieren statt reagieren
- Kommen Sie dem Täter zuvor.
- „Tun“ heißt das Zauberwort. Wer sich passiv verhält, gibt dem Täter alle Handlungsfreiheit.
- Tun Sie etwas, womit der Täter nicht rechnet.
- Nutzen Sie den Überraschungseffekt zu Ihrem Nutzen.
- Sprechen Sie Passanten direkt persönlich an: „Sie da im grünen Hemd, bitte helfen Sie mir!“
- Weisen Sie Passanten auf Ihre Notlage hin: „Das ist ein Notfall!“
- Fordern Sie konkret um Hilfe: „Rufen Sie die Polizei – wählen Sie 110 – jetzt!"
- Machen Sie sich bemerkbar und erregen Sie Aufmerksamkeit: Schreien oder Trillerpfeife helfen!
- Sprechen Sie den Täter ganz gezielt an: „Hauen Sie ab!“
- Aktivieren Sie Ihr Mobiltelefon durch Auslösung des Notrufs.
Weitere Tipps und Hilfestellungen enthält die Infobroschüre des WEISSEN RINGS:
„Zeig Zivilcourage!“ - https://weisser-ring.de/sites/default/files/domains/weisser_ring_dev/downloads/wrzz2013fl.pdf
Praxisseminare, Vorträge, Hilfestellungen erhalten Sie in meinem Seminarangebot unter:
www.fuehl-dich-sicher.com
www.bernd-elsenhans.me
Übrigens: Auch der Gesetzgeber ist auf Ihrer Seite. Nothelfer und zivilcouragierte Menschen stehen nicht alleine da: Menschen, die mit Ihrem sozialen Mut für andere Zivilcourage beweisen und Menschen in Not helfen, sind durch das deutsche Entschädigungsrecht grundsätzlich unfallversichert.
Das bedeutet: Werden Ihnen als Nothelfer persönliche Gegenstände beschädigt (Mobiltelefon, Kleidung, Fahrzeug, Tasche, etc.), so besteht für Sie ein direkter Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII §2 Abs. 13).
Bei gesundheitlichen Schäden von Nothelfern – wenn Sie als Nothelfer durch einen vorsätzlichen und rechtswidrigen tätlichen Angriff, also durch körperliche Gewalt geschädigt werden – greift für Sie das Opferentschädigungsgesetz.
Wichtig ist allerdings, dass man diese Ansprüche kennt. Denn Leistungen gemäß der beiden genannten Gesetze gibt es nur, wenn der Geschädigte einen Antrag stellt. Der WEISSE RING unterstützt Betroffene in derartigen Situationen und gewährt gegebenenfalls Rechtsschutz.
Sprechen Sie mich oder unsere Mitarbeiter gerne an.